Online-Semiar: Azubis mit an Bord nehmen

Posted on by Tarek Lababidi

Die ersten 100 Tage sind oft entscheidend für den gesamten Ausbildungsverlauf. Eine gute Vorbereitung ist dabei die halbe Miete. Informieren Sie sich in unserem kostenfreien Online-Workshop zum Thema „Onboarding – Azubis mit an Bord nehmen“ über Möglichkeiten einer gelingenden Planung der Einstiegsphase. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit anderen und entwickeln in praxisnahen Übungen ihren individuellen Onboardingplan. Wir von add-on stehen Ihnen im Rahmen einer Videokonferenz Rede und Antwort und sind auch gespannt, mit welchen Ideen Sie eine erfolgreiche Ausbildungsbeziehung starten.

Mindestteilnehmerzahl: 3 Personen
Höchstteilnehmerzahl: 15 Personen

Schreiben Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an! Gerne planen wir einen 2-stündigen Workshop auf Wunsch.

E-Mail: info@add-on.net

Projekte & Personen

Das Institut für Modelle beruflicher und sozialer Entwicklung (IMBSE) beschäftigt derzeit 80 Mitarbeitende.
Wer arbeitet beim IMBSE und wer ist die/der passende Ansprechpartner*in für Ihr Anliegen?

Geschäftsbereich Ausbildung

Bereichsleitung: Jana Pricking (Personal/Netzwerkarbeit) Laura Ast (Konzeption), Jeannine Kuroczik (Administration)

  • Marion Abelt, Teamleitung BaE Duisburg, abelt[at]imbse.de
  • Jeannine Kuroczik, Teamleitung BaE Moers, kuroczik[at]imbse.de
  • Martina Balters, Teamleitung BaE Krefeld & Viersen, balters[at]imbse.de
  • Jana Pricking, Teamleitung AsA, pricking[at]imbse.de
  • Laura Ast, Teamleitung Ausbildungsprogramm NRW, ast[at]imbse.de
  • Lea Gentemann, Teamleitung Ausbildungsprogramm NRW Rhein-Kreis-Neuss, gentemann[at]imbse.de
  • Volker Hitzfitz, Teamleitung abH Krefeld, hitzfitz[at]imbse.de
  • André Krutki, Fachunterricht und Prüfungserfolg, krutki[at]imbse.de
  • Miriam Thieß, Koordination AsAflex Duisburg, thiess[at]imbse.de

BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen kooperativ, abH = ausbildungsbegleitende Hilfen, AsA = Assistierte Ausbildung

Geschäftsbereich Vereinbarkeit Beruf & Familie

Perspektive Wiedereinstieg (PWE) Niederrhein

  • Eva Wallrath, wallrath[at]imbse.de
  • Bettina Mönnich, moennich[at]imbse.de
  • Gabriele Hendricks, hendricks[at]imbse.de

www.imbse-pwe.de

Perspektive Wiedereinstieg (PWE) Schwerin

  • Marion Kielniak, kielniak[at]imbse-schwerin.de (Standortleitung)
  • Manuela Komorek, komorek[at]imbse-schwerin.de
  • Nicole Leibinger, leibinger[at]imbse-schwerin.de
  • Ina Woisin, woisin[at]imbse-schwerin.de
  • Gerlinde Raumann, raumann[at]imbse-schwerin.de

www.imbse-schwerin.de

Kompetenzzentrum Frau und Beruf Niederrhein

Geschäftsbereich AVGS, TQ, FbW, BBE

  • Claudia Becker, Bereichsleitung AVGS, BBE, TQ und FbW Niederrhein, becker[at]imbse.de

AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, TQ = Teilqualizierung, FbW = Förderung der beruflichen Weiterbildung, BBE = Beratung zur Beruflichen Entwicklung

Digitalisierung in der Beruflichen Bildung

BMBF-Modellprojekt vierpunkteins – digitales Lernen in der Aus- und Weiterbildung
Projektleitung: Tarek Lababidi, lababidi[at]imbse.de
www.vierpunkteins.net

Interregprojekt Regional Skills Labs
Projektleitung: Alexa Willems, willems[at]imbse.de
www.regional-skills-labs.eu

JOBSTARTER plus-Projekt add-on – Ausbildung digital designen und optimal nutzen
Projektleitung: Samia El Baghdadi, elbaghdadi[at]imbse.de
www.add-on.net

Lernmanagementsysteme an Schulen und Bildungseinrichtungen
Ansprechpartnerin: Carolin L’Episcopo lepiscopo[at]imbse.de
Angebote

Gamification in Horticulture (abgeschlossen)
Projektleitung: Tarek Lababidi, lababidi[at]imbse.de

Autismus und Beruf

Fachstelle für Autismus
Harald Maaßen, maassen[at]imbse.de

Berufsorientierung und Potenzialdiagnostik

Berufsorientierung mit Schulen: Tarek Lababidi, lababidi[at]imbse.de
Potenzialdiagnostik & Assessorenausbildung: Jan Mattick, mattick[at]imbse.de
Berufseinstiegsbegleitung: Christiane Jürgens, juergens[at]imbse.de
Kurs auf Ausbildung: Anne Stapf, stapf[at]imbse-gmbh.de

Jobcoaching und Theaterarbeit

Theaterprojekte in Kooperation mit der Projektagentur QUEST
Duisburg: Jan Kluth, kluth[at]imbse.de

Berufspädagogische Forschungsstelle am IMBSE

Forschung & Evaluation
Prof. Dr. Rolf Dobischat
Carl-Wilhelm-Straße 30-32 I 47798 Krefeld I Tel: (02151) 65 84 90

Strategische Kooperationen & Projektentwicklung

Leitung des IMBSE
Willfried Schreiber (Geschäftsführer), Harald Maaßen, Tarek Lababidi

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Auch der Ton macht die Musik! Azubis im Agenturbezirk Krefeld können ab September 2020 auf unsere Unterstützung auf dem Weg zu ihrem Ausbildungserfolg zählen.

Unsere Angebote umfassen neben der unterrichtlichen Begleitung und einem Coaching auch ein Übergangsmanagement für die Pläne nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss.

Ansprechpartner und Kontakt:

IMBSE
Volker Hitzfitz – 0176-12895071
hitzfitz@imbse.de
Blumentalstr. 108, 47798 Krefeld

Assistierte Ausbildung

Quelle: Foto privat von Jana Pricking

Im Auftrag der Agentur für Arbeit Wesel kontaktieren wir Auszubildende und Betriebe. Im Rahmen vertiefender Gespräche analysieren wir die Situation und entwickeln mit unseren beiden Partnern (Azubi – Betrieb) Pläne für die Zukunft. Anschließend arbeiten wir gerne für den gesamten Verlauf der Ausbildung als Dienstleister für unsere Partner. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

Ansprechpartnerin für AsA: Jana Pricking, pricking@imbse.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Kursen muss schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist für den/die Bewerber/in verbindlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Platzkapazität der Lehrveranstaltungen, so behält sich der Veranstalter die Durchführung eines Aufnahmeverfahrens vor, ansonsten werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Anmeldung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Lehrveranstaltungen wird spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss dem Bewerber mitgeteilt.

§2 Zahlungsbedingungen

Mit der Bekanntgabe der Zulassung zu den Kursen entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Diese ist von der/dem Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ist Ratenzahlung vereinbart, werden die zweite und alle weiteren Raten in Abständen von einem Monat nach Beginn des Kurses fällig und sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit zu begleichen.

§3 Rücktritt und Kündigung

Erfolgt der Rücktritt bei Lehrveranstaltungen bis zu zwei Wochen vor deren Beginn, entstehen dem/der Teilnehmer/in keine Kosten. Danach ist ein Entgeltanteil von 20 % zu zahlen, es sei denn, es wird ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gestellt. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens bleibt dem/der Teilnehmer/in vorbehalten.

Hiervon absehen wird dem/der Teilnehmer/in das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zulassung) vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten.

Rücktritts- und Kündigungserklärungen sind nur schriftlich gegenüber dem Veranstalter möglich. Für die Rechtzeitigkeit von Rücktritts- und Kündigungserklärungen ist der Eingang beim Veranstalter maßgebend. Mündliche Erklärungen ebenso wie das bloße Fernbleiben vom Unterricht lassen die Zahlungspflicht nicht entfallen.

Der Veranstalter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der/die Teilnehmer/in bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als einer Rate in Verzug befindet. Hiervon bleiben Schadenersatzansprüche des Veranstalters unberührt.

§4 Programmänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten Lehrveranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet oder der Unterricht wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmer/innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Kursgebühr, soweit weder der Inhalt noch die Erreichbarkeit des Zwecks des Kurses wesentlich verändert bzw. beeinträchtigt wird.

§5 Haftung

Der Veranstalter haftet, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§6 Nebenabreden

Nicht leitendes Personal des Veranstalters ist zur Vereinbarung mündlicher Nebenabreden nicht befugt.

§7 Datenerfassung

Der/Die Teilnehmer/in stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten von dem Veranstalter gespeichert sowie im Übrigen für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet, dann jedoch nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form veröffentlicht werden.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen TeilnehmerIn und dem Veranstalter ist Krefeld. Soweit der/die Teilnehmer/in Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.

Taste your Job!

Eine Podcast- und Fotodokumentation unseres Berufsorientierungprojekts am Gymnasium Filder Benden in Moers für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10. 

Moderation und Interviews: Neele und Philipp – Produktion, Konzept, Bilder: Tarek Lababidi.

Nr. 1: Eine Woche lang Berufsorientierung

In Episode 1 unterhalten sich Neele und Philipp mit Frau Brand und Herrn Bednarz. Die beiden Lehrkräfte sind Ansprechpartner für die Berufsorientierung am Gymnasium Filder Benden und geben einen Ausblick auf die Projektwoche.

Nr. 2: Was kostet das Leben?

In unserer zweiten Episode geht es um Moneten. Im Workshop von Miriam Jörgens „Was kostet das Leben?“ werden unsere monatlichen Lebenshaltungskosten aufgeschlüsselt. Neele und Phillip interviewen ihre Mitschüler und vergleichen die Einschätzungen. Anschließend kommen sie ins Gespräch und unterhalten sich darüber, was bei ihnen nach der Schule ansteht und welche Ziele sie aktuell verfolgen.

Nr. 3: Mr. and Mrs. Styleguide

Innere Werte sind klasse. Aber auch Äußerlichkeiten, wie das Outfit und die Körpersprache verraten Einiges über unsere Persönlichkeit und sind in Bewerbungssituationen ein Faktor. In Episode 3 besuchen Neele und Philip den Styleguide-Workshop von Alexa Willems und fangen Stimmen ein.

Nr. 4: Vorstellungsgespräche kann man üben

Jan Mattick vom IMBSE übt mit den Schüler*innen Vorstellungsgespräche. In Teil 4 unseres Podcasts erfahrt Ihr mehr.

Nr. 5: Der Wörtersalat

In der 5. Episode treffen wir auf Sprachakrobatiker. Mit Adjektiven kann man die Blickrichtung ändern, weiß Harald Maaßen. Ein tolles Gespräch, doch leider wurde Harald nicht aufgezeichnet… Feedbackstimmen konnten wir aber noch einfangen.

Nr. 6: Apps & Berufswahl

Auch Apps und VR-Brillen kommen in der Berufsorientierung zum Einsatz. Wie, das erfahrt Ihr von Anne Stapf in unserer 6. Episode.

Nr. 7: Warum ausgerechnet Lehrer*in werden?

Wieso entscheidet man sich für den Job als Lehrerin oder Lehrer? Wir haben in der 7. Episode drei unserer Lehrkräfte nach ihrer Motivation und Berufswahl gefragt. 

Nr. 8: Letzte Episode

Mit unserer 8. und letzten Episode verabschieden sich Neele und Philipp von der Moderation des Jobtons. Außerdem interessiert sich Tarek Lababidi für den Berufswahlprozess der beiden Oberstufenschüler*innen.

Bilder aus den Workshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Kursen muss schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist für den/die Bewerber/in verbindlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Platzkapazität der Lehrveranstaltungen, so behält sich der Veranstalter die Durchführung eines Aufnahmeverfahrens vor, ansonsten werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Anmeldung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Lehrveranstaltungen wird spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss dem Bewerber mitgeteilt.

§2 Zahlungsbedingungen

Mit der Bekanntgabe der Zulassung zu den Kursen entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Diese ist von der/dem Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ist Ratenzahlung vereinbart, werden die zweite und alle weiteren Raten in Abständen von einem Monat nach Beginn des Kurses fällig und sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit zu begleichen.

§3 Rücktritt und Kündigung

Erfolgt der Rücktritt bei Lehrveranstaltungen bis zu zwei Wochen vor deren Beginn, entstehen dem/der Teilnehmer/in keine Kosten. Danach ist ein Entgeltanteil von 20 % zu zahlen, es sei denn, es wird ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gestellt. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens bleibt dem/der Teilnehmer/in vorbehalten.

Hiervon absehen wird dem/der Teilnehmer/in das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zulassung) vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten.

Rücktritts- und Kündigungserklärungen sind nur schriftlich gegenüber dem Veranstalter möglich. Für die Rechtzeitigkeit von Rücktritts- und Kündigungserklärungen ist der Eingang beim Veranstalter maßgebend. Mündliche Erklärungen ebenso wie das bloße Fernbleiben vom Unterricht lassen die Zahlungspflicht nicht entfallen.

Der Veranstalter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der/die Teilnehmer/in bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als einer Rate in Verzug befindet. Hiervon bleiben Schadenersatzansprüche des Veranstalters unberührt.

§4 Programmänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten Lehrveranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet oder der Unterricht wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmer/innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Kursgebühr, soweit weder der Inhalt noch die Erreichbarkeit des Zwecks des Kurses wesentlich verändert bzw. beeinträchtigt wird.

§5 Haftung

Der Veranstalter haftet, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§6 Nebenabreden

Nicht leitendes Personal des Veranstalters ist zur Vereinbarung mündlicher Nebenabreden nicht befugt.

§7 Datenerfassung

Der/Die Teilnehmer/in stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten von dem Veranstalter gespeichert sowie im Übrigen für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet, dann jedoch nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form veröffentlicht werden.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen TeilnehmerIn und dem Veranstalter ist Krefeld. Soweit der/die Teilnehmer/in Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.

StartAC – zertifizierte Ausbildung

Die Studien- und Berufswahl ist komplex, wie finde ich durch den Dschungel an Möglichkeiten?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Ein erster hilfreicher Schritt ist es, sich über die eigenen Stärken und beruflichen Interessen im Klaren zu sein. Die systematische Beobachtung von Handlungen in der Assessmentcenter-Methode und eine Aussage über die beruflichen Potenziale unterstützen den individuellen Berufswahlprozess.

Wofür steht das StartAC?

Das StartAC ist ein anerkanntes Kompetenzfeststellungsverfahren des IMBSE, welches in Bundesmodellversuchen und in Kooperation mit der Universität Amsterdam entwickelt wurde. Start steht für “Stärken ausprobieren, Ressourcen testen”, es erfüllt die Qualitätsstandards des BMBF und kommt in zahlreichen Bildungsprogrammen bundesweit zum Einsatz.

Für wen kommt das StartAC in Frage?

Die 120 Übungen in 20 Berufsfeldern ermöglichen eine Anwendung für verschiedene Ziel- und Altergruppen, dazu gehören:

  • Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe (in Förder-, Haupt-, Real-, Sekundar/Gesamtschulen sowie Gymnasien)
  • Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe
  • Junge Erwachsene in der Berufsvorbereitung und in Ausbildungsprojekten
  • Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer nach der Elternzeit
  • Berufliche Umsteigende

Potenziale beobachten in Assessments

Ein zertifiziertes Beobachtertraining für Personen im Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf.

Inhalte

Nach Abschluss des Seminars sind Sie in der Lage, in AC-Verfahren als Beobachter*in tätig zu sein und damit die Qualitätsstandards des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hinsichtlich potenzialanalytischer Verfahren einzuhalten. Eine pädagogische Vorbildung ist nicht zwingend erforderlich.

Zeitrahmen

2 Tage

Kosten

290,- Euro pro Teilnehmenden. Sprechen Sie uns auf ein Gruppenangebot an.

Ort

Räume des IMBSE oder als Inhouse-Variante

Teilnehmendenzahl

12 bis max. 20 Personen

Ansprechpartner: Jan Mattick, mattick@imbse.de

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