Auch der Ton macht die Musik! Azubis im Agenturbezirk Krefeld können ab September 2020 auf unsere Unterstützung auf dem Weg zu ihrem Ausbildungserfolg zählen.
Unsere Angebote umfassen neben der unterrichtlichen Begleitung und einem Coaching auch ein Übergangsmanagement für die Pläne nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
Im Auftrag der Agentur für Arbeit Wesel kontaktieren wir Auszubildende und Betriebe. Im Rahmen vertiefender Gespräche analysieren wir die Situation und entwickeln mit unseren beiden Partnern (Azubi – Betrieb) Pläne für die Zukunft. Anschließend arbeiten wir gerne für den gesamten Verlauf der Ausbildung als Dienstleister für unsere Partner. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
Ansprechpartnerin für AsA: Jana Pricking, pricking@imbse.de
Die Anmeldung zur Teilnahme an Kursen muss schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist für den/die Bewerber/in verbindlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Platzkapazität der Lehrveranstaltungen, so behält sich der Veranstalter die Durchführung eines Aufnahmeverfahrens vor, ansonsten werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Anmeldung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Lehrveranstaltungen wird spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss dem Bewerber mitgeteilt.
§2 Zahlungsbedingungen
Mit der Bekanntgabe der Zulassung zu den Kursen entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Diese ist von der/dem Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ist Ratenzahlung vereinbart, werden die zweite und alle weiteren Raten in Abständen von einem Monat nach Beginn des Kurses fällig und sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit zu begleichen.
§3 Rücktritt und Kündigung
Erfolgt der Rücktritt bei Lehrveranstaltungen bis zu zwei Wochen vor deren Beginn, entstehen dem/der Teilnehmer/in keine Kosten. Danach ist ein Entgeltanteil von 20 % zu zahlen, es sei denn, es wird ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gestellt. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens bleibt dem/der Teilnehmer/in vorbehalten.
Hiervon absehen wird dem/der Teilnehmer/in das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zulassung) vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen sind nur schriftlich gegenüber dem Veranstalter möglich. Für die Rechtzeitigkeit von Rücktritts- und Kündigungserklärungen ist der Eingang beim Veranstalter maßgebend. Mündliche Erklärungen ebenso wie das bloße Fernbleiben vom Unterricht lassen die Zahlungspflicht nicht entfallen.
Der Veranstalter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der/die Teilnehmer/in bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als einer Rate in Verzug befindet. Hiervon bleiben Schadenersatzansprüche des Veranstalters unberührt.
§4 Programmänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten Lehrveranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet oder der Unterricht wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmer/innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Kursgebühr, soweit weder der Inhalt noch die Erreichbarkeit des Zwecks des Kurses wesentlich verändert bzw. beeinträchtigt wird.
§5 Haftung
Der Veranstalter haftet, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§6 Nebenabreden
Nicht leitendes Personal des Veranstalters ist zur Vereinbarung mündlicher Nebenabreden nicht befugt.
§7 Datenerfassung
Der/Die Teilnehmer/in stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten von dem Veranstalter gespeichert sowie im Übrigen für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet, dann jedoch nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form veröffentlicht werden.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen TeilnehmerIn und dem Veranstalter ist Krefeld. Soweit der/die Teilnehmer/in Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.
Besuchen Sie unser Ausstellungsarel auf der Landesgartenschau in Kamp-Lintfort und nehmen sich ein paar Minuten Zeit, sich über das deutsch-niederländische Projekt Regional Skills Labs zu informieren. Sie können sich über das Interregprojekt Regional Skills Labs auch online informieren: www.regional-skills-labs.eu
Eine Podcast- und Fotodokumentation unseres Berufsorientierungprojekts am Gymnasium Filder Benden in Moers für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10.
Moderation und Interviews: Neele und Philipp – Produktion, Konzept, Bilder: Tarek Lababidi.
Nr. 1: Eine Woche lang Berufsorientierung
In Episode 1 unterhalten sich Neele und Philipp mit Frau Brand und Herrn Bednarz. Die beiden Lehrkräfte sind Ansprechpartner für die Berufsorientierung am Gymnasium Filder Benden und geben einen Ausblick auf die Projektwoche.
Nr. 2: Was kostet das Leben?
In unserer zweiten Episode geht es um Moneten. Im Workshop von Miriam Jörgens „Was kostet das Leben?“ werden unsere monatlichen Lebenshaltungskosten aufgeschlüsselt. Neele und Phillip interviewen ihre Mitschüler und vergleichen die Einschätzungen. Anschließend kommen sie ins Gespräch und unterhalten sich darüber, was bei ihnen nach der Schule ansteht und welche Ziele sie aktuell verfolgen.
Nr. 3: Mr. and Mrs. Styleguide
Innere Werte sind klasse. Aber auch Äußerlichkeiten, wie das Outfit und die Körpersprache verraten Einiges über unsere Persönlichkeit und sind in Bewerbungssituationen ein Faktor. In Episode 3 besuchen Neele und Philip den Styleguide-Workshop von Alexa Willems und fangen Stimmen ein.
Nr. 4: Vorstellungsgespräche kann man üben
Jan Mattick vom IMBSE übt mit den Schüler*innen Vorstellungsgespräche. In Teil 4 unseres Podcasts erfahrt Ihr mehr.
Nr. 5: Der Wörtersalat
In der 5. Episode treffen wir auf Sprachakrobatiker. Mit Adjektiven kann man die Blickrichtung ändern, weiß Harald Maaßen. Ein tolles Gespräch, doch leider wurde Harald nicht aufgezeichnet… Feedbackstimmen konnten wir aber noch einfangen.
Nr. 6: Apps & Berufswahl
Auch Apps und VR-Brillen kommen in der Berufsorientierung zum Einsatz. Wie, das erfahrt Ihr von Anne Stapf in unserer 6. Episode.
Nr. 7: Warum ausgerechnet Lehrer*in werden?
Wieso entscheidet man sich für den Job als Lehrerin oder Lehrer? Wir haben in der 7. Episode drei unserer Lehrkräfte nach ihrer Motivation und Berufswahl gefragt.
Nr. 8: Letzte Episode
Mit unserer 8. und letzten Episode verabschieden sich Neele und Philipp von der Moderation des Jobtons. Außerdem interessiert sich Tarek Lababidi für den Berufswahlprozess der beiden Oberstufenschüler*innen.
Die Anmeldung zur Teilnahme an Kursen muss schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist für den/die Bewerber/in verbindlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Platzkapazität der Lehrveranstaltungen, so behält sich der Veranstalter die Durchführung eines Aufnahmeverfahrens vor, ansonsten werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Anmeldung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Lehrveranstaltungen wird spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss dem Bewerber mitgeteilt.
§2 Zahlungsbedingungen
Mit der Bekanntgabe der Zulassung zu den Kursen entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Diese ist von der/dem Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ist Ratenzahlung vereinbart, werden die zweite und alle weiteren Raten in Abständen von einem Monat nach Beginn des Kurses fällig und sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit zu begleichen.
§3 Rücktritt und Kündigung
Erfolgt der Rücktritt bei Lehrveranstaltungen bis zu zwei Wochen vor deren Beginn, entstehen dem/der Teilnehmer/in keine Kosten. Danach ist ein Entgeltanteil von 20 % zu zahlen, es sei denn, es wird ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gestellt. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens bleibt dem/der Teilnehmer/in vorbehalten.
Hiervon absehen wird dem/der Teilnehmer/in das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zulassung) vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen sind nur schriftlich gegenüber dem Veranstalter möglich. Für die Rechtzeitigkeit von Rücktritts- und Kündigungserklärungen ist der Eingang beim Veranstalter maßgebend. Mündliche Erklärungen ebenso wie das bloße Fernbleiben vom Unterricht lassen die Zahlungspflicht nicht entfallen.
Der Veranstalter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der/die Teilnehmer/in bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als einer Rate in Verzug befindet. Hiervon bleiben Schadenersatzansprüche des Veranstalters unberührt.
§4 Programmänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten Lehrveranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet oder der Unterricht wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmer/innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Kursgebühr, soweit weder der Inhalt noch die Erreichbarkeit des Zwecks des Kurses wesentlich verändert bzw. beeinträchtigt wird.
§5 Haftung
Der Veranstalter haftet, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§6 Nebenabreden
Nicht leitendes Personal des Veranstalters ist zur Vereinbarung mündlicher Nebenabreden nicht befugt.
§7 Datenerfassung
Der/Die Teilnehmer/in stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten von dem Veranstalter gespeichert sowie im Übrigen für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet, dann jedoch nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form veröffentlicht werden.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen TeilnehmerIn und dem Veranstalter ist Krefeld. Soweit der/die Teilnehmer/in Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.
Die Studien- und Berufswahl ist komplex, wie finde ich durch den Dschungel an Möglichkeiten?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Ein erster hilfreicher Schritt ist es, sich über die eigenen Stärken und beruflichen Interessen im Klaren zu sein. Die systematische Beobachtung von Handlungen in der Assessmentcenter-Methode und eine Aussage über die beruflichen Potenziale unterstützen den individuellen Berufswahlprozess.
Wofür steht das StartAC?
Das StartAC ist ein anerkanntes Kompetenzfeststellungsverfahren des IMBSE, welches in Bundesmodellversuchen und in Kooperation mit der Universität Amsterdam entwickelt wurde. Start steht für “Stärken ausprobieren, Ressourcen testen”, es erfüllt die Qualitätsstandards des BMBF und kommt in zahlreichen Bildungsprogrammen bundesweit zum Einsatz.
Für wen kommt das StartAC in Frage?
Die 120 Übungen in 20 Berufsfeldern ermöglichen eine Anwendung für verschiedene Ziel- und Altergruppen, dazu gehören:
Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe (in Förder-, Haupt-, Real-, Sekundar/Gesamtschulen sowie Gymnasien)
Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe
Junge Erwachsene in der Berufsvorbereitung und in Ausbildungsprojekten
Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer nach der Elternzeit
Berufliche Umsteigende
Potenziale beobachten in Assessments
Ein zertifiziertes Beobachtertraining für Personen im Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf.
Inhalte
Nach Abschluss des Seminars sind Sie in der Lage, in AC-Verfahren als Beobachter*in tätig zu sein und damit die Qualitätsstandards des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hinsichtlich potenzialanalytischer Verfahren einzuhalten. Eine pädagogische Vorbildung ist nicht zwingend erforderlich.
Zeitrahmen
2 Tage
Kosten
290,- Euro pro Teilnehmenden. Sprechen Sie uns auf ein Gruppenangebot an.
Wahnsinn! Der nächste Meilenstein ist erreicht: Wir freuen uns über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres ESF-geförderten Projektes Perspektive Wiedereinstieg Niederrhein. Was sind das eigentlich für Frauen, die zu uns kommen?
Ende 2015 konnten wir beginnen für unser Projekt Perspektive Wiedereinstieg zu werben. Hochmotiviert sind wir an die Arbeit gegangen und seitdem stoßen wir auf ebenso hochmotivierte Frauen, die den Wunsch nach Veränderung in sich tragen. Frauen, die den Wiedereinstieg nach der Elternzeit suchen. Frauen, die ein Familienmitglied gepflegt haben oder noch pflegen. Frauen, die ganz für die Familie da sind und nach längerer Zeit sagen: „Jetzt ich!“. Frauen, die den nächsten Schritt gehen wollen.
Bunte Biografien
Die Lebensverläufe der Frauen sind ebenso bunt wie die Ideen, die mit der beruflichen Zukunft und dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit verbunden sind. Das sind Frauen, die verschiedene Rollen in ihrem Leben eingenommen und sich zu wunderbaren Persönlichkeiten entwickelt haben. Dennoch nagt es an manchen Tagen am Selbstwertgefühl, dass der Abstand zum Berufsleben und zu den eigenen Stärken als sehr groß erlebt wird. An anderen Tagen quält die Frage, „schaffe ich das?“ Manchmal erwacht auch die Frage, „darf ich das?“. „Darf ich meiner Familie zumuten, dass ich meine Zeit bald anders nutze?“ Nein, wir haben kein Patentrezept für diese Fragen. Doch wir beleuchten sie und erkunden die Ressourcen, die die Frauen für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit mitbringen.
“Oft geschieht etwas Interessantes, wenn der Blick auf die Ressourcen frei wird: Der innere Kompass richtet sich aus. Gemeinsam beginnen wir eine Skizze von der Zukunft zu entwerfen, dann wird diese Skizze wird zu einem inneren Bild, dessen Wirkung sich nach und nach entfaltet. Die Zukunft der Einzelnen kennt kein „Schema F“, genauso wenig wie unser Coaching.”
Kristiane Sens, Perspektive Wiedereinstieg
Jeder Prozess ist individuell. Das macht die Zusammenarbeit mit unseren Klientinnen so abwechslungsreich. Zu beobachten, wie die Stärken erwachen und die Persönlichkeiten zu strahlen beginnen, ist wunderbar. Und auch jetzt, mitten in der Krise, melden sich Frauen bei uns, die der Zukunft mutig und zuversichtlich entgegenblicken. Es geht weiter, virtuell und mit Distanz.
Danke, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken! Danke, dass Sie uns weiterempfehlen! Wir freuen uns auf die nächsten 500 Teilnehmenden, die wir bei ihrem nächsten Karriereschritt begleiten dürfen; sei es der Wiedereinstieg nach der Elternzeit, der Zeit von Pflege oder auch der Umstieg in einen anderen Beruf oder eine neue Position.
Ihr PWE-Team vom Niederrhein!
Das Projekt Perspektive Wiedereinstieg Niederrhein wird im Rahmen des ESF-Bundesprogramms ,,Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen” durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Dieses ESF-Programm wird in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Aktionsprogramms ,,Perspektive Wiedereinstieg” umgesetzt.
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.