Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Kursen muss schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist für den/die Bewerber/in verbindlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Platzkapazität der Lehrveranstaltungen, so behält sich der Veranstalter die Durchführung eines Aufnahmeverfahrens vor, ansonsten werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Anmeldung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Lehrveranstaltungen wird spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss dem Bewerber mitgeteilt.

§2 Zahlungsbedingungen

Mit der Bekanntgabe der Zulassung zu den Kursen entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Diese ist von der/dem Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ist Ratenzahlung vereinbart, werden die zweite und alle weiteren Raten in Abständen von einem Monat nach Beginn des Kurses fällig und sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit zu begleichen.

§3 Rücktritt und Kündigung

Erfolgt der Rücktritt bei Lehrveranstaltungen bis zu zwei Wochen vor deren Beginn, entstehen dem/der Teilnehmer/in keine Kosten. Danach ist ein Entgeltanteil von 20 % zu zahlen, es sei denn, es wird ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gestellt. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens bleibt dem/der Teilnehmer/in vorbehalten.

Hiervon absehen wird dem/der Teilnehmer/in das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zulassung) vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten.

Rücktritts- und Kündigungserklärungen sind nur schriftlich gegenüber dem Veranstalter möglich. Für die Rechtzeitigkeit von Rücktritts- und Kündigungserklärungen ist der Eingang beim Veranstalter maßgebend. Mündliche Erklärungen ebenso wie das bloße Fernbleiben vom Unterricht lassen die Zahlungspflicht nicht entfallen.

Der Veranstalter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der/die Teilnehmer/in bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als einer Rate in Verzug befindet. Hiervon bleiben Schadenersatzansprüche des Veranstalters unberührt.

§4 Programmänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten Lehrveranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet oder der Unterricht wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmer/innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Kursgebühr, soweit weder der Inhalt noch die Erreichbarkeit des Zwecks des Kurses wesentlich verändert bzw. beeinträchtigt wird.

§5 Haftung

Der Veranstalter haftet, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§6 Nebenabreden

Nicht leitendes Personal des Veranstalters ist zur Vereinbarung mündlicher Nebenabreden nicht befugt.

§7 Datenerfassung

Der/Die Teilnehmer/in stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten von dem Veranstalter gespeichert sowie im Übrigen für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet, dann jedoch nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form veröffentlicht werden.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen TeilnehmerIn und dem Veranstalter ist Krefeld. Soweit der/die Teilnehmer/in Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.

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